Eigentum verpflichtet... laut WEG-Gesetz zu Einigem: Dem Eigentümer obliegen Schutz-, Vorsorge- und Sicherungspflichten. Dazu zählen unter anderem regelmäßige Betriebskostenabrechnungen, Winterdienst oder Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, immer unter Beachtung aktueller Gesetze und Verordnungen. Bei Eigentümergemeinschaften ist zudem jede Maßnahme mit den anderen Eigentümern abzustimmen. Das kostet Zeit. Sie können dies alles selbst tun – oder die Verwaltung Ihrer Immobilie vertrauensvoll in unsere Hände geben. Denn Zeit ist Lebensqualität - Wir geben Ihnen etwas davon zurück.